NLTeach®
Vielfältige Ereignisse können dazu führen, dass Kinder und Jugendliche psychotherapeutische Unterstützung benötigen:
Neben den hinreichend bekannten Gründen wie Trennung der Eltern, Tod eines nahen Angehörigen, lebensbedrohliche Erkrankungen usw. können aus dem für Kinder und Jugendliche sehr umfangreichen und bedeutsamen Lebensbereich Schule viele Ereignisse dazu beitragen, dass ein Kind oder ein/e Jugendliche/r in eine Situation gerät, aus der es/er keinen Ausweg findet.
Die Reaktionen der/des Betroffenen auf die oftmals als bedrohlich empfundenen Ereignisse können von totalem Rückzug und depressivem Verhalten bis hin zu aggressiven Verhaltensweisen reichen, die auch gegen die eigene Person gerichtet sein können (Autoaggression). Die möglichen Auslöser an dieser Stelle aufzuführen, würde hier den Rahmen sprengen.
M. geht in der 1. Klasse gern zum Unterricht. Er wird den Anforderungen des Deutschunterrichts anfangs gerecht, liest scheinbar flüssig und erreicht in Diktaten ordentliche Ergebnisse.
In der 3. Klasse kommt er mit einer ersten „5“ im Diktat nach Hause und intensiviert deshalb, unterstützt durch seine Mutter, die häuslichen Diktatübungen. Dennoch fallen die nächsten Diktaten wieder nur „mangelhaft“ oder ganz und gar „ungenügend“ aus.
Auch die Wiederholung der 3. Klasse führt zu keiner Verbesserung. Schließlich wird er immer häufiger krank, leidet an heftigen Bauchschmerzen, schwänzt schließlich die Schule.
Das Schwänzen fällt auf. Er weigert sich aber dennoch, wieder in die Schule zu gehen, da er inzwischen eine massive Schulangst entwickelt hat.
Durch eine Psychotherapie in Verbindung mit der lerntherapeutischen Bearbeitung seiner Lese-Rechtschreibstörung, in deren Verlauf sich zeigte, dass M. seine Lesetexte und Diktate in der 1. und 2. Klasse auswendig lernte, gelingt es ihm, wieder in die Schule zurück zu kehren und auch seine Lese-Rechtschreibleistungen zu verbessern.
Eine Befreiung von der Rechtschreibbenotung hilft ihm, seine schulischen Leistungen auch in anderen Fächern zu stabilisieren.
Die Finanzierung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt privat, über eine private Krankenversicherung oder über das zuständige Jugendamt im Rahmen der Hilfe zur Erziehung nach §§ 27 (3) oder 35a des SGB VIII (Sozialgesetzbuch).