INTEGRATIVE LERNTHERAPIE

Etwa 6% -10% der Schulkinder haben ausgeprägte Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens, des Schreibens und/oder des Rechnens. In den meisten Fällen erscheinen diese Probleme unerklärlich, da das Kind ganz offensichtlich über eine normale (bisweilen sogar eine höhere) Intelligenz verfügt. In diesem Zusammenhang wird der Begriff Teilleistungsstörung verwendet.

Sind bei einem Kind die Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Schreibens (Legasthenie) und/oder des Rechnens (Dyskalkulie) so sehr ausgeprägt, dass sie im Rahmen schulischer Fördermaßnahmen nicht mehr behoben werden können und zudem von einer drohenden seelischen Behinderung auszugehen ist, ist eine außerschulische, individuelle Förderung und Therapie angezeigt.

Der Durchführung einer Integrativen Lerntherapie, geht eine fachgutachterliche Stellungnahme der schulpsychologischen Beratungsstelle und eine differenzierte Stellungnahme der Lehrerin /des Lehrers voraus. Sorgeberechtigte Eltern können dann beim örtlich zuständigem Jugendamt einen Antrag auf Eingliederungshilfe gem. § 35a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII stellen.

Unsere Einrichtung gehört zu den Instituten, die Integrative Lerntherapien im Rahmen des SGB VIII durchführen.

Kommt die Finanzierung einer Integrativen Lerntherapie über das Jugendamt nicht in Betracht, besteht die Möglichkeit der privaten Finanzierung.

Wir stellen in der Integrativen Lerntherapie das Kind in den Mittelpunkt der Förderung und arbeiten mit dessen Ressourcen. Wir erkennen die bisher genutzten Lernstrategien des Kindes und überprüfen die Gründe für den bisherigen mangelnden Erfolg. Denn zur individuellen Förderung gehört besonders die Aneignung wirksamer Lernstrategien. In der Regel erstreckt sich die Therapie über einen Zeitraum von einem Jahr. Bei Bedarf kann die Therapie verlängert werden.